Infektionsschutz - Meldepflichtige Krankheiten
Zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie des gesamten Schulpersonals bitten wir Sie, die Hinweise im Merkblatt zu den Infektionskrankheiten sorgfältig zu beachten und einzuhalten.
Meldepflichtige Krankheiten: merkblatt_eltern_infektionsschutzgesetz_mit_stempel.pdf
Wiederzulassungstabelle des Burglndkreises: gesundheitsamt_burgenlandkreis_meldepflichtige_krankheiten.pdf
Lizenzen & Quellen
Kopfläuse
Bei Kopflausbefall ist es in der Schule besonders wichtig, dass alle an einem Strang ziehen.
Daher sind Sie verpflichtet, wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, so schnell wie möglich die Schule (Klassenleitung oder Sekretatiat) zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit die Schulleitung alles Nötige unternehmen kann, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Grundschule zu verhindern.
Umgekehrt werden auch Sie umgehend informiert, wenn in der Schule Ihres Kindes ein Kopflausbefall auftritt. Sie werden dann aufgefordert, den Kopf Ihres Kindes genau zu kontrollieren und – falls Sie „fündig werden“ – den Kopflausbefall entsprechend den empfohlenen Maßnahmen zu behandeln.
Zur Lektüre des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit: bioeb_kopflaeuse.pdf
Zur Elterninformation des Burgenlandkreises
Lizenzen & Quellen
- bioeb_kopflaeuse.pdf
Autor: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit
Zusätzliche Informationen: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit
